
MM 2021 + Hobby Cup - Start verschoben
21.03.2019
MM 2021 + Hobby Cup - Start verschoben
Information des STV zu den Teambewerben
Sehr geehrte Vereinsverantwortliche, liebe Tennisfreunde!
Der Wettspielausschuss hat in seiner gestrigen Besprechung beschlossen, den Start der Teambewerbe zu verschieben.
Die Verschiebung erfolgt aus zwei Gründen: Wir erwarten für das Wochenende einen Plan der Bundesregierung für Öffnungsschritte ab Mitte Mai, welche auch für den Sport Erleichterungen bringen sollen.
Außerdem konnte aufgrund des ungünstigen Wetters in vielen Anlagen noch nicht mit der Frühjahrsinstandsetzung begonnen werden. Da wir alle seit November nicht trainieren konnten, wollen wir aus gesundheitlichen Gründen einige Wochen Vorbereitung auf die Meisterschaftsspiele ermöglichen.
Information zu den Bewerben MM Allgemeine Klasse, Jugend und SeniorInnen:
- In allen Bewerben Allgemeine Klasse und SeniorInnen, welche planmäßig im Mai vor Pfingsten begonnen hätten, wird der Start der Bewerbe in der Woche nach Pfingsten (25. – 30. Mai) erfolgen
Ausgenommen sind die Bewerbe Herren Landesliga B und Herren 45 Landesliga B, welche bereits am Samstag, 22. Mai starten - Die erste Runde der Jugendbewerbe U13 und U16 der 1. und 2. Klasse wird neu terminisiert
- In den meisten Fällen werden die vor Pfingsten angesetzten Runden direkt an die letzte Runde hinten angehängt, in einigen Bewerben werden auch Termine in bestehende Lücken gesetzt
- Grundsatz ist, dass spätestens in der Woche von 5. – 11. Juli die letzte Runde gespielt wird (Schulschluss)
Information zum Hobby Cup:
- Die 1. Runde in allen Gruppen, welche im Mai stattgefunden hätte, wird an die letzte Runde ab Ende September angehängt
- Wir empfehlen allen Teams, diese erste Runde im Einvernehmen zwischendurch auszutragen
- Der Hobby Cup startet somit am Samstag, 5. Juni (bzw. an den folgenden Samstagen im Juni)
Alle detaillierten Termine und Bestimmungen werden spätestens am Montag, 26. April veröffentlicht.
Wir wünschen Ihnen allen, dass die Freiplätze bald bespielbar sein werden und wieder mit viel Freude gespielt und trainiert werden kann.
Alles Gute,
Erich Mild
ÖTV
WIR SIND TENNIS!
WILLKOMMEN ZURÜCK AM PLATZ!
Der ÖTV, seine Landesverbände, alle Vereine und vor allem die Spielerinnen und Spieler freuen sich, dass endlich wieder Tennis gespielt werden kann.
Für die Gesundheit aller Spielerinnen und Spieler, wurden in Zusammenarbeit mit den neun Landesverbänden, dem ÖTV-Lehrreferat und dem Bundesministerium für Sport allgemeine Verhaltensregeln ausgearbeitet, die es ermöglichen, unseren geliebten Sport auch in Zeiten von Corona ausüben zu können.
Wir wünschen viel Spaß und Freude am Tennis!
Bitte beachten Sie die Maßnahmen und bleiben Sie gesund.
Vereins-Infos
PRÄAMBEL
Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19 sind einzuhalten. Bei den nachfolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen handelt es sich um dringend einzuhaltende Empfehlungen, die der ÖTV und seine Landesverbände gemeinsam mit einem Expertenteam im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erarbeitet hat. Jegliche Haftung des ÖTV bzw seiner Landesverbände im Zusammenhang mit den nachfolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen ist ausgeschlossen.
Es wurden drei Bereiche für den Freiluft-Tennissport auf Tennisanlagen ab 01.05.2020 (Vereinsbetrieb, Spielbetrieb und Trainingsbetrieb) definiert, für die die nachfolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen maßgeblich sind. Für die Einhaltung der nachfolgend angeführten Regeln sind der Vereinsvorstand, der Inhaber der Anlagenleitung oder Trainer/vorzugsweise ÖTV-Lizenzcoach verantwortlich.
Das Betreten einer Tennisanlage ist selbstverständlich ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer Covid-19-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweist bzw. die entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind!
Personen, die die folgenden Regeln missachten, sind von der Anlage zu verweisen. Jeder Spieler/ jede Spielerin nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
Die Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen können vom ÖTV jederzeit aktualisiert werden.
Alle männlichen/weiblichen Bezeichnungen gelten geschlechtsneutral
VEREINSBETRIEB (OUTDOOR)
1. Jeder Verein hat eine Hausordnung mit den Covid-19 Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen auszuhängen. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, sind von der Anlage zu verweisen.
2. Die allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung sind jederzeit einzuhalten (Mindestabstandsregel, Beschränkung von Personenansammlungen).
3. Restaurant, Clubräume, Garderoben, Tennishallen und weitere Räumlichkeiten bleiben bis auf weiteres geschlossen – diese Bestimmung ist im Einklang mit den allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung umzusetzen. WC-Anlagen sind offenzuhalten. Das Betreten der Clubräumlichkeiten/Tennishallen ist nur dann gestattet, wenn die WC-Anlagen nicht anders erreichbar sind. Wenn Getränkeverkauf erwünscht ist, können ein Getränkeautomat oder Kühlschrank mit Geldeinwurf auf Vertrauensbasis o. ä. aufgestellt werden (KEIN persönlicher Getränkeverkauf).
4. Das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und/oder Desinfektionsmittelspendern an stark frequentierten Stellen der Anlage sowie auf den Plätzen wird empfohlen.
5. Das Verweilen auf der Anlage ist nur für die Ausübung des Tennissports erlaubt.
6. Generell herrscht auf der Anlage Maskenpflicht. Masken dürfen nur während des Spielens abgenommen werden.
7. Das Platzangebot auf einer Tennisanlage ist großzügig – es sind Pufferzonen für ankommende Spieler bzw. für jene, welche den Platz verlassen, einzurichten.
8. Es wird empfohlen, für die Risikogruppen spezielle Spielzeiten und/oder Tennisplätze zur Verfügung zu stellen.
9. Es wird empfohlen, ein elektronisches Tennisplatzbelegungssystem einzurichten. Ist dies nicht möglich, muss gewährleistet sein, dass ein möglicher körperlicher Kontakt beim Reservieren der Plätze zu anderen Personen vermieden wird.
10. Eine Dokumentation (Spielplan) des täglichen Spielbetriebes ist verpflichtend für jeden Club.
11. Sitzbänke bzw. -möglichkeiten sind mit genügend Sicherheitsabstand – zumindest 2 Meter – zu positionieren. Nach jeder Begegnung sind die Bänke zu desinfizieren.
SPIELBETRIEB (OUTDOOR)
1. Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
2. Es sind zunächst nur Einzelspiele gestattet. Erweiterung auch auf Doppelbegegnungen wird laufend evaluiert.Ausnahme: Doppelpaarungen dürfen sich nur aus Familienmitgliedern im gemeinsamen Wohnungsverbund zusammensetzen.
3. Seitenwechsel sind mit genügend Sicherheitsabstand durchzuführen.
4. Physischer Kontakt zwischen Spielern (Shakehands etc.) ist zu vermeiden.
5. Es wird empfohlen, die Tennisbälle zu kennzeichnen und nach Möglichkeit nur die eigenen Tennisbälle anzugreifen.
6. Die Spieler müssen in Tenniskleidung auf die Anlage kommen, da die Garderoben geschlossen sind.
7. Persönliche Gegenstände wie Bekleidung, Handtücher, Getränkeflaschen u. ä. sind in der Tasche zu verwahren.
8. Es wird empfohlen, erst so kurz wie möglich (max. 5 Minuten) vor Spielbeginn auf die Anlage zu kommen, um den Kontakt mit den vorher spielenden Spielern zu vermeiden.
9. Der bespielte Platz soll rechtzeitig (ca. 10 Minuten) vor offiziellem Spielende gesäubert und verlassen werden, um den Kontakt zu den nächsten Spielern zu vermeiden.
10. Nach dem Spiel ist die Tennisplatzbank sowie das Schleppnetz bzw. der Besen mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
11. Ausspucken am Tennisplatz ist zu unterlassen.
TRAININGSBETRIEB (OUTDOOR)
1. Ausschließlich ÖTV-Lizenzcoaches haben aufgrund ihrer Aus- bzw. ständigen Weiterbildung die erforderliche Qualifikation, ein Tennistraining zu leiten. Es wird daher empfohlen, vordringlich ÖTV-Lizenzcoaches für den Trainingsbetrieb einzusetzen.Sollte kein ÖTV-Lizenzcoach auf der Anlage tätig sein, so ist dennoch auch jeder andere für die Einhaltung der folgenden Schutzmaßnahmen auf dem Trainingsplatz verantwortlich:
2. Pufferzonen („Wartebereich“) für Spielerwechsel sind einzurichten und einzuhalten – siehe nachfolgende Grafiken.
3. Die Spieler kommen einzeln auf den Platz.
4. Auf jedem Trainingsplatz werden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt (vor und nach dem Spiel Hände desinfizieren).
5. Bälle werden nach Möglichkeit über Sammelröhren eingesammelt, um den Kontakt mit dem Ball zu vermeiden. Nach jedem Training sind die Sammelröhren zu desinfizieren.
6. Physischer Kontakt zwischen Spielern untereinander bzw zwischen Spielern und Coach ist zu vermeiden.
7. Sitzbänke bzw. -möglichkeiten sind mit genügend Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern zu positionieren und nach jedem Training zu desinfizieren.
8. Der Trainingsbetrieb ist als Einzeltraining oder in Kleinstgruppen (2-4 Personen plus Coach) mit genügend Abstand, als Stationsbetrieb, durchzuführen.
9. Im Trainingsbetrieb wird unterschieden in:KIDS-Training (bis 10 Jahre): vorläufig nur Einzeltraining gestattet
Jugend-Training (11-18 Jahre): vorläufig nur Einzeltraining gestattet
Erwachsenen-Training: mit max. 4 Spielern (sh. Anhang A und C1)
10. Hilfsmittel dürfen nur vom Coach berührt werden.
11. Kleingruppentraining ist organisatorisch mit Hilfsmitteln möglich, z.B. Linien oder niedrige weiche Hütchen, damit die physische Distanz bewahrt werden kann.
12. Zuseher bei Trainings sind nicht gestattet.
Die Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln werden laufend aktualisiert.
Jeder Spieler ist dafür selbst verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.
www.oetv.at | Stand 27.04.2020
COVID-19
Vorabinformation zum Spielbetrieb ab 1. Mai
Der ÖTV hat in Zusammenarbeit mit den neun Landesverbänden und dem ÖTV-Lehrreferat, dem Bundesministerium für Sport einen Vorschlag über allgemeine Verhaltensregeln auf Tennisplätzen ab dem 1. Mai 2020 übermittelt. Dieser Vorschlag wird derzeit im Gesundheitsministerium evaluiert.
Ohne diesen Ergebnissen vorgreifen zu wollen, möchte der ÖTV mit den Landesverbänden den Vereinen ob der besseren Planbarkeit für die kommenden Tage schon jetzt einige Dinge empfehlen:
VEREINSBETRIEB (outdoor)
Die allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung sind im täglichen Vereinsbetrieb jederzeit einzuhalten (Mindestabstandsregel, Beschränkung von Personenansammlungen).
Restaurant, Clubräume, Garderoben, Tennishallen und weitere Räumlichkeiten bleiben bis auf weiteres geschlossen – diese Bestimmung ist im Einklang mit den allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung umzusetzen. WC-Anlagen sind offenzuhalten. Das Betreten der Clubräumlichkeiten/Tennishallen ist nur dann gestattet, wenn die WC-Anlagen nicht anders erreichbar sind.
Wenn Getränkeverkauf erwünscht ist, kann ein Getränkeautomat oder Kühlschrank mit Geldeinwurf auf Vertrauensbasis o. ä. aufgestellt werden (KEIN persönlicher Getränkeverkauf).
Das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und/oder Desinfektionsmittelspendern an stark frequentierten Stellen der Anlage sowie auf den Plätzen ist genauso notwendig wie das Tragen von Gesichtsmasken auf der Anlage. Ausgenommen sind davon freilich die Spieler auf dem Platz.
Es wird empfohlen, ein elektronisches Tennisplatzbelegungssystem einzurichten. Jedenfalls ist eine Dokumentation des täglichen Spielbetriebes verpflichtend für jeden Club.
SPIELBETRIEB (outdoor)
Zunächst sind nur Einzelspiele gestattet (gilt auch für den Trainingsbetrieb). Eine Erweiterung auch auf Doppelbegegnungen wird laufend mit der Bundesregierung evaluiert.
TRAININGSBETRIEB (outdoor)
Der Trainingsbetrieb bei Erwachsenen soll als Einzeltraining oder in Kleinstgruppen (2-4 Personen plus Coach) als Stationsbetrieb durchgeführt werden.
Bei Kindern (bis zehn Jahre) und Jugendlichen (11 – 18 Jahre) sind bis vorerst Mitte Mai nur Einzeltrainings möglich.
Jeder Verein und jeder Spieler wird selbst dafür verantwortlich sein, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.
Sobald vom Bundesministerium für Gesundheit Grünes Licht für die eingereichten Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen erfolgt, werden der ÖTV und die neun Landesverbände die Vereine informieren.
www.oetv.at | Stand 23.04.2020
Schrittweiser Start in die Tennis-Saison ab 1. Mai
Spezielle Sicherheitsauflagen sind in Ausarbeitung
16.04.2020
Lockerungen der Coronavirus-Maßnahmen im Bereich des Sports angekündigt.
Der Tennissport gehört zu den Sportarten, welche als Einzelsportart mit räumlicher Distanz bereits ab 1. Mai wieder ausgeübt werden darf. Natürlich müssen dabei spezielle Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden, welche gerade in Zusammenarbeit mit dem ÖTV in Ausarbeitung sind.
Wir werden Sie sobald als möglich darüber informieren, unter welchen Bedingungen die Ausübung des Tennissports ab 1. Mai möglich sein wird.
Aktuelle Infos zum Tennis siehe Homepage ÖTV: www.oetv.at
Aktuelle Infos zum Sport siehe Homepage Sport Austria:
www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus